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Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen und Hören


Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen und Hören


Computertechnik unterstützt den Unterricht




Neben den Schulen mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung und den Schulen mit dem Förderschwerpunkt für kranke Schülerinnen und Schüler unterhält der LWV Hessen auch 5 Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen und Hören.

Der LWV Hessen übernimmt die Kosten der Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler, die seine Schulen besuchen. Die in ihre Wohnorte zu befördernden Schülerinnen und Schüler werden bis zur Abfahrt ihres Busses im Hort oder im Rahmen der Ganztagsschule betreut und können zu Mittag essen. Für die Schulen gibt es festgelegte Einzugsbereiche.

Schülerinnen und Schüler, die nicht täglich in die Schule fahren können, haben die Möglichkeit während der Schulzeit in Schülerwohnheimen zu leben.

Die fünf Schulen sind zugleich überregionale Beratungs- und Förderzentren .

Am 01.11.2010 besuchten 1.082 Schülerinnen und Schüler die Schulen für Sinnesgeschädigte. Davon waren 858 hörgeschädigt und 224 sehbehindert oder blind. Darüber hinaus fördern die Lehrkräfte der Schule 1.034 Schülerinnen und Schüler mit einer Hörschädigung und 474 Schülerinnen und Schüler mit einer Sehbehinderung oder Blindheit ambulant in wohnortnahen Schulen.

Vor Beginn der Schulpflicht wurden 651 Kinder mit einer Hörschädigung und 462 Kinder mit einer Sehbehinderung oder Blindheit (Stand: 31.12.2009) in den speziellen überregionalen Frühförderstellen einschließlich der Frühförderstellen der Blindenstudienanstalt in Marburg und des Diakonischen Werkes für Frankfurt gefördert.

Einzugsbereich der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen

Einzugsbereich der Schulen für Hörgeschädigte

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