Schulen für Sinnesgeschädigte
Neben den Schulen für Erziehungshilfe und Kranke und den Schulen für Kranke unterhält der LWV Hessen auch 5 Schulen für Sinnesgeschädigte.
Der LWV Hessen übernimmt die Kosten der Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler, die seine Schulen besuchen. Die in ihre Wohnorte zu befördernden Schülerinnen und Schüler werden bis zur Abfahrt ihres Busses im Hort oder im Rahmen der Ganztagsschule betreut und können zu Mittag essen. Für die Schulen gibt es festgelegte Einzugsbereiche.
Schülerinnen und Schüler, die nicht täglich in die Schule fahren können, haben die Möglichkeit während der Schulzeit in Schülerwohnheimen zu leben.
Die fünf Schulen sind zugleich überregionale Beratungs- und Förderzentren .
Am 19.09.08 besuchten 1057 Schülerinnen und Schüler die Schulen für Sinnesgeschädigte. Davon waren 822 hörgeschädigt und 235 sehbehindert oder blind. Darüber hinaus fördern die Lehrkräfte der Schule 1136 Schülerinnen und Schüler mit einer Hörschädigung und 468 Schülerinnen und Schüler mit einer Sehbehinderung oder Blindheit ambulant in wohnortnahen Schulen.
Vor Beginn der Schulpflicht wurden 567 Kinder mit einer Hörschädigung und 404 Kinder mit einer Sehbehinderung oder Blindheit (Stand: 31.12.2007) in den speziellen überregionalen Frühförderstellen einschließlich der Frühförderstellen der Blindenstudienanstalt in Marburg und des Diakonischen Werkes für Frankfurt gefördert.
Einzugsbereich der Schule für Sehbehinderte und Blinde








