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LWV Hessen als Schulträger





| Bild: Schülerin vor Bildschirm mit Lupentechnik | Nach dem Hessischen Schulgesetz ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen Träger von:

  • 5 Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen und Hören von überregionaler Bedeutung


  • zur Unterrichtung und Förderung von Kindern mit Sinnesschädigung:
    • eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen,

    • 3 Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und

    • eine Schule mit den Förderschwerpunkten Sehen und Hören.
  • 5 Schulen mit dem Förderschwerpunkt für kranke Schülerinnen und Schüler

    die an den jeweiligen Standorten der Vitos-Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie angesiedelt sind und die Schülerinnen und Schüler während ihres Klinikaufenthaltes beschulen

    Der LWV Hessen ist zuständig für die Schaffung und Unterhaltung der Schulgebäude, die Finanzierung der erforderlichen sächlichen Ausstattung und deren Verwaltung. So schreibt es das hessische Schulgesetz vor. Wie alle anderen öffentlichen Schulträger auch, ist der LWV verpflichtet, einen Schulentwicklungsplan zu erstellen und alle 5 Jahre fortzuschreiben.

| Bild: Hessenkarte mit den Standorten der Schulen
zu den Schulstandorten
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