LWV Hessen als Schulträger
Nach dem Hessischen Schulgesetz ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen Träger von:- 5 Schulen für Sinnesgeschädigte von überregionaler Bedeutung
- eine Schule für Blinde und Sehbehinderte,
- 3 Schulen für Kinder und Jugendliche mit Hörschädigung und
- eine Schule für Hörgeschädigte und Sehbehinderte.
zur Unterrichtung und Förderung von Kindern mit Sinnesschädigung:
- 3 Schulen für Erziehungshilfe und Kranke
die an den jeweiligen Standorten der Sozialpädagogischen Zentren in Homberg und Idstein angesiedelt sind. 2006 wurden insgesamt 365 Jungen und Mädchen aus den Sozialpädagogischen Zentren und den umliegenden Landkreisen unterrichtet.
- 5 Schulen für Kranke
die an den jeweiligen Standorten der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters angesiedelt sind und die Schülerinnen und Schüler während ihres Klinikaufenthaltes beschulen
Der LWV Hessen ist zuständig für die Schaffung und Unterhaltung der Schulgebäude, die Finanzierung der erforderlichen sächlichen Ausstattung und deren Verwaltung. So schreibt es das hessische Schulgesetz vor. Wie alle anderen öffentlichen Schulträger auch ist der LWV verpflichtet, einen Schulentwicklungsplan zu erstellen und alle 5 Jahre fortzuschreiben.
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