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LWV Hessen als Schulträger





| Bild: Schülerin vor Bildschirm mit Lupentechnik | Nach dem Hessischen Schulgesetz ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen Träger von:

  • 5 Schulen für Sinnesgeschädigte von überregionaler Bedeutung


  • zur Unterrichtung und Förderung von Kindern mit Sinnesschädigung:
    • eine Schule für Blinde und Sehbehinderte,

    • 3 Schulen für Kinder und Jugendliche mit Hörschädigung und

    • eine Schule für Hörgeschädigte und Sehbehinderte.
  • 3 Schulen für Erziehungshilfe und Kranke

    die an den jeweiligen Standorten der Vitos-Jugendhilfeeinrichtungen in Wabern und Idstein angesiedelt sind und die Jungen und Mädchen aus diesen Einrichtungen und den umliegenden Landkreisen unterrichten.
  • 5 Schulen für Kranke

    die an den jeweiligen Standorten der Vitos-Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie angesiedelt sind und die Schülerinnen und Schüler während ihres Klinikaufenthaltes beschulen

    Der LWV Hessen ist zuständig für die Schaffung und Unterhaltung der Schulgebäude, die Finanzierung der erforderlichen sächlichen Ausstattung und deren Verwaltung. So schreibt es das hessische Schulgesetz vor. Wie alle anderen öffentlichen Schulträger auch ist der LWV verpflichtet, einen Schulentwicklungsplan zu erstellen und alle 5 Jahre fortzuschreiben.

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