LWV Hessen als Schulträger
Nach dem Hessischen Schulgesetz ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen Träger von:- fünf Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen und Hören von überregionaler Bedeutung
- eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen,
- drei Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und
- eine Schule mit den Förderschwerpunkten Sehen und Hören.
zur Unterrichtung und Förderung von Kindern mit Sinnesschädigung:
- drei Schulen mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung und kranke Schülerinnen und Schüler
die an den jeweiligen Standorten der Vitos-Jugendhilfeeinrichtungen in Wabern und Idstein angesiedelt sind und die Jungen und Mädchen aus diesen Einrichtungen und den umliegenden Landkreisen unterrichten.
- fünf Schulen mit dem Förderschwerpunkt für kranke Schülerinnen und Schüler
die an den jeweiligen Standorten der Vitos-Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie angesiedelt sind und die Schülerinnen und Schüler während ihres Klinikaufenthaltes beschulen
Der LWV Hessen ist zuständig für die Schaffung und Unterhaltung der Schulgebäude, die Finanzierung der erforderlichen sächlichen Ausstattung und deren Verwaltung. So schreibt es das hessische Schulgesetz vor. Wie alle anderen öffentlichen Schulträger auch, ist der LWV verpflichtet, einen Schulentwicklungsplan zu erstellen und alle fünf Jahre fortzuschreiben.

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