Mediothek
Um die Integration von Kindern mit Sehbehinderung oder Blindheit in Regelschulen und wohnortnahen Förderschulen zu fördern, unterstützt der LWV Hessen auf freiwilliger Basis die kommunalen Schulträger bei der Finanzierung kostenaufwändiger Geräte.Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der 5 überregionalen Beratungs- und Förderzentren stellt zweimal im Jahr eine Prioritätenliste der zu fördernden Kinder auf. Die örtlichen Schulträger werden mit Anschreiben über die Fördermöglichkeit informiert und können einen Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses beim Fachbereich Überregionale Schulen stellen.






