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Schulen mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung


Schulen mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung



Neben überregionalen Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen und Hören und Schulen mit dem Förderschwerpunkt für kranke Schülerinnen und Schüler unterhält der LWV Hessen auch nachstehende Schulen mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung und Kranke Schülerinnen und Schüler an den Sozialpädagogischen Zentren:


Die Schulen haben die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler zu erziehen und zu unterrichten, die infoge erheblicher psychischer Störungen und sozialer Auffälligkeiten mit anderen pädagogischen Maßnahmen nicht entsprechend gefördert werden können.

Schulen mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung und kranke Schülerinnen und Schüler sind Durchgangsschulen. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Schule für eine begrenzte Zeit besuchen und danach an die allgemeine Regelschule zurückgeführt werden, wenn Verhaltens-, Leistungsvermögen sowie Lebensumstände eine erfolgreiche Teilnahme am dortigen Unterricht erwarten lassen.

Belegungsstatistik der Schulen für Erziehungshilfe

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